Einwilligung der Eltern bei medizinischer Behandlung des Kindes
Eine Operation bei einem minderjährigen Kind bedarf grundsätzlich der Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern. Erscheint nur ein Elternteil mit dem Kind, darf der Arzt abhängig von der Schwere des Eingriffs unter Umständen ausnahmsweise darauf vertrauen, dass auch der abwesende Elternteil in den ärztlichen Eingriff eingewilligt hat.
OLG Hamm, AZ: 26 U 1/15, vom 29.9.2015